Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Beschluss:

1.   Der verkehrsberuhigte Bereich „Oberes Straßfeld“ wird aufgrund mangelnden Ausbaus aufgehoben.
Einstimmig abgelehnt
Ja 0  Nein 6  Anwesend 6

 

2.   Der verkehrsberuhigte Bereich „Bernhard-Pankok-Weg“ wird aufgrund mangelnden Ausbaus aufgehoben.
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 1  Nein 5  Anwesend 6

 

3.   Der verkehrsberuhigte Bereich „Landzaunweg/Am Kirchberg“ wird aufgrund mangelnden Ausbaus aufgehoben.
Abgelehnt (GOGR Baierbrunn § 30 Abs. 5, Satz 2)
Ja 3  Nein 3  Anwesend 6

 

4.   Das Martlbauernfeld soll bis zur Fertigstellung des angrenzenden Baugebiets provisorisch als einen verkehrsberuhigten Bereich ausgeschildert werden.
Einstimmig beschlossen
Ja 6  Nein 0  Anwesend 6

 

5.   Der verkehrsberuhigte Bereich „Bahnhof- und Kirchenstraße“ bleibt bestehen.
Mehrheitlich beschlossen
Ja 5  Nein 1  Anwesend 6

 

6.   Die bestehendenTempo 30-Zonen Baierbrunn werden wie vorgeschlagen (Anlage Plan 2 Vorschlag der Verwaltung) erweitert. Hierzu sind folgende Verkehrszeichen zu versetzen:

·         Das Zeichen 274.1/274.2 an der Kirchenstraße muss näher zur B11 versetzt werden. Zeichen an der Oberdiller Straße auf Höhe der Feuerwehr versetzen.

·         Im weiteren Verlauf der Oberdiller Straße sind die Zeichen zur Schorner Straße, entweder auf die Höhe Einmündung zum Parkplatz „ALDI“ zu versetzen.

·         Ein Zeichen 274.1 ist am Forstenrieder Weg vor der Einmündung Am Kirchberg aufzustellen

·         Bei einer derartigen Beschilderung ist es möglich einige der zurzeit aufgestellten Verkehrszeichen (Vorfahrtsregelungen und 30 km/h) abzubauen (Verkehrskonzept 2020) und dem Verkehrsteilnehmer die Orientierung zu vereinfachen, da durch die Zeichen 274.1 und 274.2 auch eine einheitliche Vorfahrtsregelung geschaffen wird.

Einstimmig beschlossen
Ja 6  Nein 0  Anwesend 6

 

7.   Alle übrigen Bereiche, insbesondere der Höllriegelskreuther Weg, bleiben unverändert.