Sitzung: 07.12.2021 GR/15/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Abweichend von der gemeindlichen Stellplatzsatzung, soll jeder PKW-STP unterhalb des Neubaus eine Vorbereitung für einen Ladepunkt erhalten.
Zudem können die erforderlichen Stellplätze für Fahrräder auch durch Stellplätze für Tretroller / Scooter erbracht werden. Ein Anteil von 80 % wurde als realistisch erachtet.
Bezüglich der Küchenplanung wurde angeregt, dass die Verwaltung eine Abfrage vornimmt.
a) Welche Catering-Anbieter stehen im näheren Umfeld für welches Verfahren zur Verfügung
b) Welches Verfahren wird in den umliegenden Schulen angewandt (Resonanz / Erfahrungen)
Im Hinblick auf die
Wärmeversorgung soll vor einer
grundsätzlichen Entscheidung über die Fortführung / Ergänzung des bestehenden
Contracting-Vertrages soll das Institut für
nachhaltige Energieversorgung GmbH die verschiedenen Möglichkeiten zur
Wärmeversorgung aufzeigen und deren Wirtschaftlichkeit überprüfen.
Die Leitung der Grundschule hierzu eine Stellungnahme zur favorisierten Ausstattung für Hörlangen (campusweite Audio-Übertragung) abgeben.
Die weitere Planung soll folgende Vorgaben berücksichtigen
· Holzbau (nicht erdberührte Bauteile)
· Dezentrale Lüftung / Klimatisierung
· Flachdächer mit Photovoltaikanlage & Gründach
· keine Teppiche als Bodenbelag für Klassen- und Fachräume
Eine Fassadenbegrünung und die Verwendung von Recycling Beton sollen als Option weiterhin geprüft werden. Zudem soll die äußere Gestaltung des Altbaus sich mehr am Bestand und den ortstypischen Baustil orientieren.