Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Baierbrunn erteilt für den Tekturantrag zur Errichtung eines Windfangs (untergeordnetes Bauteil); Wegfall Errichtung Wintergarten, Errichtung eines Sonnenschutzes (Terrasse) auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 330/53, Gemarkung Baierbrunn, Parkstraße 41 nicht das gemeindliche Einvernehmen.

 

Antrag 1. Errichtung eines Windfangs

Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB vom Bebauungsplan Nr. 53/17 „Südlich der Parkstraße zwischen Forstenrieder Weg und Erlenstraße“ wird nicht zugestimmt.

 

Antrag 2. Errichtung eines Sonnenschutzes (Terrasse)

Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB vom Bebauungsplan Nr. 53/17 „Südlich der Parkstraße zwischen Forstenrieder Weg und Erlenstraße“ wird zugestimmt.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53/17 „Südlich der Parkstraße zwischen Forstenrieder Weg und Erlenstraße“ sind einzuhalten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das geplante Gartenhaus im Vorgartenbereich nicht zulässig ist.

 

Die Verwaltung, wird beauftragt auf das Landratsamt zuzugehen, um die Strauch- und Ersatzpflanzungen überprüfen zu lassen.