Sitzung: 04.05.2021 GR/08/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Baierbrunn erteilt für den
Tekturantrag zur Errichtung eines Windfangs (untergeordnetes Bauteil); Wegfall
Errichtung Wintergarten, Errichtung eines Sonnenschutzes (Terrasse) auf dem
Grundstück mit der Fl.-Nr. 330/53, Gemarkung Baierbrunn, Parkstraße 41 nicht das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag 1. Errichtung eines Windfangs
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB vom Bebauungsplan Nr. 53/17 „Südlich der Parkstraße zwischen Forstenrieder Weg und Erlenstraße“ wird nicht zugestimmt.
Antrag 2. Errichtung eines Sonnenschutzes (Terrasse)
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB vom Bebauungsplan Nr. 53/17 „Südlich der Parkstraße zwischen Forstenrieder Weg und Erlenstraße“ wird zugestimmt.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53/17 „Südlich der Parkstraße zwischen Forstenrieder Weg und Erlenstraße“ sind einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das geplante Gartenhaus im Vorgartenbereich nicht zulässig ist.
Die Verwaltung, wird beauftragt auf das Landratsamt zuzugehen, um die Strauch- und Ersatzpflanzungen überprüfen zu lassen.