Sitzung: 04.05.2021 GR/08/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat beschließt die Übernahme des kommunalen Anteils i. H. v. 5.459 €
als überplanmäßige Ausgaben des Haushalts 2021, um die Förderung des
Freistaates Bayern zu erhalten.
2.
Darüber
hinaus beschließt der Gemeinderat die Übernahme des Differenzbetrages i. H. v. 2.157
€, welcher den Anteil der staatlichen und kommunalen Förderung überschreitet, ebenfalls
als überplanmäßige Ausgaben des Haushalts 2021, um die Eltern vollumfänglich zu
entlasten.
3. Der Gemeinderat nimmt den Punkt 5 zur Kenntnis und beschließt auch für den Fall der Möglichkeit der Gebührenrückerstattung in den Monaten April und Mai 2021 so zu verfahren, wie für die Monate Januar bis März 2021 und die Gebühren als überplanmäßige Ausgaben des Haushaltes 2021 zu erstatten, ohne dass es einer weiteren Abstimmung bedarf. Es wird festgehalten, dass dies nur dann gilt, wenn die Kriterien unter den gleichen Bedingungen zu erfüllen sind, wie durch die Monate Januar bis März 2021 bereits bekannt. Sollten vom zuständigen Ministerium andere Kriterien für den Erhalt der Förderung ausgerufen werden, so wird der Gemeinderat in einer weiteren Sitzung darüber in Kenntnis gesetzt und kann neu über die Sachlage entscheiden.