Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Beschluss:

Der evtl. erforderlichen Abweichung von Festsetzung C 4.1 des Bebauungsplanes Nr. 46/04 „Eichenstraße westlich des Forstenrieder Weges, Tannenstraße und südlich Ahornstraße“ wird zugestimmt.

Im Übrigen stellt der Gemeinderat zum vorliegenden Bauantrag 2020/02 Errichtung eines einseitig angebauten Wohnhauses“ Fl. Nr. 343/19, Gemarkung Baierbrunn, Eichenstraße 28 das gemeindliche Einvernehmen her.