Sitzung: 10.03.2020 BA/03/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6
Beschluss:
Der evtl. erforderlichen Abweichung von
Festsetzung C 4.1 des Bebauungsplanes Nr. 46/04 „Eichenstraße westlich des
Forstenrieder Weges, Tannenstraße und südlich Ahornstraße“ wird zugestimmt.
Im Übrigen stellt der Gemeinderat zum vorliegenden Bauantrag 2020/02 Errichtung eines einseitig angebauten Wohnhauses“ Fl. Nr. 343/19, Gemarkung Baierbrunn, Eichenstraße 28 das gemeindliche Einvernehmen her.