Sitzung: 18.02.2020 GR/02/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Die Art der beantragten baulichen Nutzung (Lagerfläche innerhalb der Garage) fügt sich nicht in die nähere Umgebung gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO ein.
Der notwendige Stellplatznachweis wurde nicht erbracht.
Das gemeindliche Einvernehmen kann daher nicht erteilt werden.