Sitzung: 18.02.2020 GR/02/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
1. Variante 1 ist durch die Überlappung der Abstandsflächen nicht genehmigungsfähig.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
2. Variante 3 mit
den Maßen von 6,58 mx 14,30 m und einer Dachneigung von 30° ist zulässig.
Die GFZ mit 0,46 fügt sich in die
nähere Umgebung ein.
Es ist jedoch darzustellen, wie der neue Hauseingang zur Lärchenstraße 3 errichtet werden soll. Im Übrigen ist das Einvernehmen zu erteilen.
3. Da in Variante 4
verschiedene Angaben zwischen Fragestellung und Planzeichnung gemacht
wurden, ist eine abschließende
Prüfung hier nicht möglich. Des Weiteren überlappen sich auch
hier die Abstandsflächen. Somit ist
Variante 4 nicht genehmigungsfähig.
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.