Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschlussempfehlung:

1.    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltplan 2020 gemäß
§ 3 KommHV-Kameralistik sowie den Haushaltsplanentwurf (Stand: 13.01.2020) als Grundlage für den Beschluss der Haushaltssatzung 2020 vollumfänglich zur Kenntnis.

2.    Der Gemeinderat beschließt die Finanzierung des Defizits in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 über die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

3.    Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Baierbrunn die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung samt Anlagen.