Sitzung: 28.01.2020 GR/01/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Da weder eine baurechtliche Bewertung noch eine rechnerische Bewertung möglich ist, ist dieser Bauantrag abzulehnen. Das Landratsamt wird gebeten alle weiteren Schritte einzuleiten, um eine schon ausgeführte Nutzungsänderung ohne Genehmigung zu untersagen.
Das gemeindliche
Einvernehmen wird nicht erteilt.