Sitzung: 17.12.2019 GR/12/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Das geplante Bauvorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauBG nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Bebauung von zwei Doppelhäusern mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 11,00 m, sowie mit einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,68 m, ist planungsrechtlich zulässig.
Einer Dachneigung von 30° kann zugestimmt werden. Die
vorgesehene Situierung der Garagen und Stellplätze sind planungsrechtlich
zulässig. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Baierbrunn wird eingehalten. Das
gemeindliche Einvernehmen wird somit erteilt.