Sitzung: 22.10.2019 GR/10/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der beantragten Abweichung von der Festsetzung A 11.4.5 wird zugestimmt, da das Doppelhaus in einer immissionstechnisch geeigneten Ausführung errichtet wird. Da alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52/15 „Beim Schweigerweg“ eingehalten werden, kann das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragen Neubau einer Doppelhaushälfte (Schweigerweg 5 - Fl.-Nr. 203/13 Gemarkung Baierbrunn) im Übrigen erteilt werden.