Sitzung: 22.10.2019 GR/10/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag
zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für
die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 die im Sachvortrag ausgeführten Regelungen zur
Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses ab dem 01.01.2020 entsprechend zu
vollziehen.
3. Die Bediensteten der Gemeinde Baierbrunn
erhalten auf Antrag, nach noch festzulegenden Richtlinien, einen
Fahrtkostenzuschuss.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die
sich aus diesem Beschluss ergebenden Vollzugsregelungen im Verwaltungswege zu
treffen und anzupassen, insbesondere durch entsprechende Änderungen der
Fahrkostenzuschussrichtlinien. Auch künftige Anpassungen der Vollzugsregelungen
sind davon erfasst.
5. Die Verwaltung wird beauftragt die
Kosten von ca. 15.000 € pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend zu
berücksichtigen.
6. Die Verwaltung wird gebeten, im 2.
Quartal 2021 einen Sachstandsbericht vorzulegen.