Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 die im Sachvortrag ausgeführten Regelungen zur Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses ab dem 01.01.2020 entsprechend zu vollziehen.

 

3.    Die Bediensteten der Gemeinde Baierbrunn erhalten auf Antrag, nach noch festzulegenden Richtlinien, einen Fahrtkostenzuschuss.

 

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus diesem Beschluss ergebenden Vollzugsregelungen im Verwaltungswege zu treffen und anzupassen, insbesondere durch entsprechende Änderungen der Fahrkostenzuschussrichtlinien. Auch künftige Anpassungen der Vollzugsregelungen sind davon erfasst.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten von ca. 15.000 € pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend zu berücksichtigen.

6.    Die Verwaltung wird gebeten, im 2. Quartal 2021 einen Sachstandsbericht vorzulegen.