Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich des Zustandekommens und  Inkrafttretens des entsprechenden örtlichen Tarifvertrages der Landeshauptstadt München, die Zahlung der Großraumzulage München in vollem Umfang für die Tarifbeschäftigten und Nachwuchskräfte der Gemeinde Baierbrunn ab dem 01.01.2020.

 

3.    Der Gemeinderat beschließt die Zahlung der Großraumzulage München in vollem  Umfang für die Beamten, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und wird im Nachgang unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung im Verwaltungswege vorzunehmen und die Kosten ab dem Haushaltsjahr 2020 entsprechend zu berücksichtigen.

 

5.    Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Ergänzenden Leistung (Großraumzulage München) zu widerrufen, wenn/sobald die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Baierbrunn nicht mehr sicher gestellt ist (Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO Bayern) und der Gemeinderat den Widerruf beschließt.