Sitzung: 22.10.2019 GR/10/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Für die beantragte Abweichung für die Festsetzung C.2.1 Balkone kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Der Balkon kann mit einer Tiefe bis zu 1,80 m ausgebildet werden.
Da alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34/96 „Gebiet an der Ulmen-Buchen-, Lindenstraße und Schulweg“ eingehalten werden, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.